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Aktuelle Regelungen

Johannes Linke

Liebe Besucher:innen unserer Homepage,

wir freuen uns, dass die Corona-Zahlen sich zur Zeit recht erfreulich entwickeln.

Anbei finden Sie einen kurzen Überblick über jetzt geltende Regeln. Die Informationen haben wir im wesentlichen den Hinweisen unseres Generalvikars Dr. Klaus Winterkamp entnommen.

Bleiben Sie gesund!

Im Namen der Verantwortlichen in St. Peter!
Carsten Roeger, Pfarrer

 

Gottesdienste

In Gottesdiensten in Innenräumen ist weiterhin eine medizinische Maske zu tragen. Gemeindegesang ist in Innenräumen weiterhin nicht erlaubt.

Bei Freiluftgottesdiensten reicht eine Alltagsmaske. Der Gemeindegesang in Gottesdiensten unter freiem Himmel ist möglich. Dabei ist zwischen den Singenden ein Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten.

Sowohl für Gottesdienste im Innen- wie im Außenbereich ist nach wie vor die einfache Rückverfolgbarkeit sicherzustellen. (vgl. die entsprechenden Ausführungen des Generalvikars)

Für unsere Pfarrei St. Peter hat der Coronakrisenstab die aufgrund der hohen Inzidenzwerte vorgenommenen Reduktionen der Plätze in der Kirche wieder aufgehoben, so dass aktuell gilt: In St. Peter sind 130 Gottesdienstbesucher zulässig, in St. Marien 70. (Abgestimmt mit dem Corona-Krisenstab)

 

Kinder- und Jugendbereich

Angebote der Jugendförderung in Innenräumen für Gruppen von höchsten fünf jungen Menschen bis zum Alter von einschließlich 18 Jahren und im Freien für Gruppen von höchstens 20 jungen Menschen bis zum Alter von einschließlich 18 Jahren sind möglich. Das heißt, dass pfarrliche und verbandliche Kinder- und Jugendarbeit in diesem Rahmen zulässig ist.

Weiterhin – wie vorher auch schon – sind Katechesen im Rahmen der Erstkommunion und der Firmvorbereitung möglich. Sie fallen unter die in § 1 Abs. 3 der Coronaschutzverordnung genannten Versammlungen zur Religionsausübung. Der Elternabend fällt nicht darunter. (vgl. die entsprechenden Ausführungen des Generalvikars)

 

Erwachsene

Sonstige Treffen von Gruppen, Verbänden und Vereinen von Erwachsenen können weder unter die in § 13 Abs. 2a Nr. 1 erwähnten Tagungen und Kongresse noch unter die in Nr. 2 angesprochenen privaten Veranstaltungen gezählt werden. Insofern sind momentan verbandliche oder pfarrliche Maßnahmen für Erwachsene leider noch nicht möglich. (vgl. die entsprechenden Ausführungen des Generalvikars)

 

Weiteres

Gestern ist die aktualisierte Coronaschutzverordnung des Landes NRW bekanntgegeben worden, die ab morgen, 28. Mai 2021, in Kraft tritt. Die Systematik der ab dem 28.5.2021 in NRW geltenden Coronaschutzverordnung basiert nun auf der Einteilung verschiedener Inzidenzstufen. Da die Vorschriften sehr differenziert und komplex sind, bittet der Generalvikar sich direkt beim Land zu informieren: https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw

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