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Am Samstag, 14.10.2023 stand wegen eines Programmierfehlers die Gottesdienstübertragung nicht zur Verfügung. Hierfür möchten wir uns ausdrücklich entschuldigen. Am nächsten Samstag wird die Übertragung aus der St. Peter-Kirche wieder wie gewohnt zur Verfügung stehen.
„Herzliche Einladung und Rückkehr zur Normalität bei den Gottesdiensten im Altenheim St. Peter und im Laurentius Stift Krankenhaus.
Im Jahr 2020 erwischte Corona mit den entsprechenden Hygienemaßnahmen diese beiden Häuser gemeindlich besonders. Zum Schutz der BewohnerInnen im Altenheim und der PatientInnen im Krankenhaus musste aufwändig und restriktiv gehandelt werden. Trotzdem blieb die Seelsorge bei den Alten, Kranken und Sterbenden per Schutzkleidung, Impfung und mehr erhalten. Es gab angepasste Formen von Gottesdiensten und weiterhin Besuche und Beistand bis ans Krankenbett. Ganz biblisch wurden die Betroffenen nie allein gelassen.
Heute klingt das fast nur noch wie ein Echo aus schlechten Zeiten und es gilt, die Normalität auch wieder in der Liturgie zu betonen. Alle Gottesdienste sind unbeschränkt wieder öffentlich: im Altenheim St. Peter montags um 10.30 Uhr (Heilige Messe oder Wortgottesfeier), im Krankenhaus mittwochs um 7.45 Uhr (geistlicher Impuls) und 16.00 Uhr (Heilige Messe oder Wortgottesfeier). Es ist ein wunderbares gemeindliches Zeichen, dass die gemeinsame Feier des Glaubens die beiden Häuser mit der ganzen Gemeinde verbindet. Alle sind willkommen!
Ihr Manfred Hojenski, Krankenhausseelsorger und Altenheimseelsorger“
Am 05.09.2021 findet um 11.00 Uhr ein ökumenischer Gottesdienst im Moselbachpark mit musikalischer Unterstützung durch die Eheleute Westerhoff und den Saxophonisten Hr. Menti statt. Es gilt die 3-G-Regel. Der Eintritt ist frei.
Herzliche Einladung zum monatlichen Gottesdienst der kfd St. Peter zum Thema: „Ich bin mit dir alle Tage“, vorbereitet vom Liturgiekreis der Frauen am Dienstag, 31. August 2021 um 15.00 Uhr in die St.-Peter-Kirche. Die Bezirkshelferinnen können im Anschluss die Hefte (diesmal auch die Mitgliederzeitschrift „Junia“) mitnehmen.
Mit der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW (CoronaSchVO NRW) und den Gottesdienstregelungen der NRW-Bistümer mit dem Land NRW sind für unsere Gottesdienste viele Lockerungen verbunden.
Trotz dieser Lockerungen ist es uns als Pfarrei St. Peter das größte Anliegen, verantwortungs- und rücksichtsvoll miteinander umzugehen. Daher behalten wir uns vor, nicht alle möglichen und erlaubten Lockerungen mitzutragen und umzusetzen.
Allgemeines
Wir empfehlen allen Gottesdienstmitfeiernden beim Betreten und Verlassen der Kirche und bei anderen Bewegungen im Kirchenraum weiterhin eine Maske zu tragen.
Bitte nehmen Sie zu Beginn ein Gotteslob mit an den Platz.
Inzidenzstufe 0
Die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m wird lediglich empfohlen. Wir empfehlen dies mit Rücksicht auf alle anderen Gottesdienstmitfeiernden ausdrücklich.
Der Gemeindegesang ist erlaubt. Der Mindestabstand von 1,5 m wird ausdrücklich empfohlen.
Wenn im Land NRW die Inzidenzstufe ebenfalls bei 0 liegt, entfällt die Maskenpflicht auch in Innenräumen. Wir empfehlen jedoch weiterhin das Tragen einer Maske.
Die Rückverfolgbarkeit entfällt (§ 8 Abs. 4a).
Inzidenzstufe 1
Der Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten.
Die Maskenpflicht in Innenräumen entfällt, mit Ausnahme beim Gemeindegesang. Wir empfehlen jedoch weiterhin das Tragen einer Maske.
Der Gemeindegesang mit einer medizinischen Maske ist erlaubt.
Die einfache Rückverfolgbarkeit ist zu gewährleisten.
Der Krisenstab: C. Roeger, D. Krumminga, J. Linke, H. Geldmann, M. Steinbrock