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Nicht wenige Menschen haben mir in den letzten Tagen erzählt, wie sehr sie sich auf den Urlaub freuten und wie wichtig es ihnen gerade in diesen Zeiten ist, mal wegzukommen.
Glücklicherweise ermöglicht die derzeitige Coronasituation einiges an Freiheit.
Und vielleicht führt Sie Ihr Urlaub an die Nordsee und Sie haben Lust die ‚Kirche am Meer‘ in Schillig zu besuchen und auch die Orgel aus Ludgerus mal wiederzusehen.
Das Äußere des Gebäudes ist erdfarben dunkel, der Eingang scheint etwas versteckt zu sein. Im Innern der Kirche ist der Himmel offen, der Blick frei für das Licht oben. Die Dachkonstruktion erinnert an eine Welle und das einfallende Licht wird auf die Innenwände wellenartig übertragen.
Ich finde diese Kirche ist ein wunderbares Bild für unser Leben. Manchmal erscheint etwas dunkel, aber dann wartet das Licht auf uns. Die Wellen laden zum Träumen ein, es kann gut tun, einfach am Strand zu stehen und das Meer auf sich wirken zu lassen und diese Weite in sich aufzunehmen.
Im Namen des Seelsorgeteams wünsche ich Ihnen eine schöne Sommerzeit, in der Sie viel Licht tanken können und Sie eine Weite spüren können, die gut tut.
Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp korrigiert: "Selbstverständlich muss der Mindestabstand von zwei Metern bei Gemeindegesang unter freiem Himmel zwischen Singenden nicht eingehalten werden, wenn die Singenden Angehörige eines Hausstandes oder einer Wohn- und Lebensgemeinschaft sind."
wir freuen uns, dass die Corona-Zahlen sich zur Zeit recht erfreulich entwickeln.
Anbei finden Sie einen kurzen Überblick über jetzt geltende Regeln. Die Informationen haben wir im wesentlichen den Hinweisen unseres Generalvikars Dr. Klaus Winterkamp entnommen.
Bleiben Sie gesund!
Im Namen der Verantwortlichen in St. Peter! Carsten Roeger, Pfarrer
Gottesdienste
In Gottesdiensten in Innenräumen ist weiterhin eine medizinische Maske zu tragen. Gemeindegesang ist in Innenräumen weiterhin nicht erlaubt.
Bei Freiluftgottesdiensten reicht eine Alltagsmaske. Der Gemeindegesang in Gottesdiensten unter freiem Himmel ist möglich. Dabei ist zwischen den Singenden ein Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten.
Sowohl für Gottesdienste im Innen- wie im Außenbereich ist nach wie vor die einfache Rückverfolgbarkeit sicherzustellen. (vgl. die entsprechenden Ausführungen des Generalvikars)
Für unsere Pfarrei St. Peter hat der Coronakrisenstab die aufgrund der hohen Inzidenzwerte vorgenommenen Reduktionen der Plätze in der Kirche wieder aufgehoben, so dass aktuell gilt: In St. Peter sind 130 Gottesdienstbesucher zulässig, in St. Marien 70. (Abgestimmt mit dem Corona-Krisenstab)
Kinder- und Jugendbereich
Angebote der Jugendförderung in Innenräumen für Gruppen von höchsten fünf jungen Menschen bis zum Alter von einschließlich 18 Jahren und im Freien für Gruppen von höchstens 20 jungen Menschen bis zum Alter von einschließlich 18 Jahren sind möglich. Das heißt, dass pfarrliche und verbandliche Kinder- und Jugendarbeit in diesem Rahmen zulässig ist.
Weiterhin – wie vorher auch schon – sind Katechesen im Rahmen der Erstkommunion und der Firmvorbereitung möglich. Sie fallen unter die in § 1 Abs. 3 der Coronaschutzverordnung genannten Versammlungen zur Religionsausübung. Der Elternabend fällt nicht darunter. (vgl. die entsprechenden Ausführungen des Generalvikars)
Erwachsene
Sonstige Treffen von Gruppen, Verbänden und Vereinen von Erwachsenen können weder unter die in § 13 Abs. 2a Nr. 1 erwähnten Tagungen und Kongresse noch unter die in Nr. 2 angesprochenen privaten Veranstaltungen gezählt werden. Insofern sind momentan verbandliche oder pfarrliche Maßnahmen für Erwachsene leider noch nicht möglich. (vgl. die entsprechenden Ausführungen des Generalvikars)
Weiteres
Gestern ist die aktualisierte Coronaschutzverordnung des Landes NRW bekanntgegeben worden, die ab morgen, 28. Mai 2021, in Kraft tritt. Die Systematik der ab dem 28.5.2021 in NRW geltenden Coronaschutzverordnung basiert nun auf der Einteilung verschiedener Inzidenzstufen. Da die Vorschriften sehr differenziert und komplex sind, bittet der Generalvikar sich direkt beim Land zu informieren: https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw
Ziel des Ferienlagers 2021 ist Braunlage-Hohegeiß im Harz (Niedersachsen). Das ursprüngliche Ziel (Ergeshausen im Taunus) musste pandemiebedingt absagen.
Die aktuellen Entwicklungen deuten darauf hin, dass eine Freizeit unter bestimmten Rahmenbedingungen stattfinden kann. Wie genau diese aussehen, ist aber noch ungewiss. Gerne würden wir noch weitere Kinder mitnehmen. Wie viele Teilnehmer möglich sind, wird aber erst zu einem späteren Zeitpunkt feststehen.
Wenn Sie Interesse haben, Ihr(e) Kind(er) anzumelden, füllen Sie bitte das angehängte Anmelde-Formular aus (eines pro Kind!) und senden dieses ans Pfarrbüro (Bissenkamp 16). Alle eingehenden Anmeldungen werden dann auf eine Warteliste gesetzt.
Sobald abzusehen ist, wie viele Kinder zusätzlich mitfahren können, werden wir von dieser Liste nach bestimmten Kriterien so viele Teilnehmer wie möglich aufnehmen.
Für die Teilnahme ist ein Beitrag von 399 € zu entrichten, der die Unterbringung, den Transfer, die Vollverpflegung und einiges mehr umfasst. Auf den Teilnahmebetrag ist ein Geschwisterrabatt von 10 % möglich. Darüber hinaus können auf Anfrage weitere Vergünstigungen gewährt werden.
Verantwortlich für das Ferienlager sind Mara und Josef Scharpenberg.
Für den Gottesdienst an Christi Himmelfahrt auf dem Hof Meßmann können Sie den Zettel zur Rückverfolgbarkeit bereits vorher ausdrucken, mit Ihren Daten ausfüllen und vor dem Gottesdienst abgeben. Das Formular können Sie auch am Computer ausfüllen und dann ausdrucken.