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Wir laden zum Informationsabend für die Erstkommunion 2022 in die St. Peter -Kirche ein. Damit wir die Abstands- und Hygieneregeln einhalten können, bieten wir zwei Elternabende an. Für die Nachnamen A bis K findet der Elternabend am Mittwoch, den 01.September 2021 um 20:00 Uhr statt. Für die Nachnamen L bis Z ist der Elternabend am Donnerstag, den 02.September 2021 um 20:00 Uhr. Sollten Sie an dem Termin verhindert sein, können Sie gerne an dem anderen Termin kommen. Wir informieren auf dem Elternabend über den Ablauf der Erstkommunionvorbereitung und über das Anmeldeverfahren. Eingeladen sind alle interessierten Eltern, deren Kinder bis zum 30.09.2013 geboren sind oder die 3. Klasse besuchen. Die Erstkommunionfeiern werden im Mai 2022 sein. Für Rückfragen steht Frau Bischof (Tel.: 02309/970512) oder Herr Roeger (02309/970511) zur Verfügung.
Eine spannende und erlebnisreiche Woche mit fünf Tagen ökumenischen Kinderferienspaß im Pfarrgarten St. Peter, dem Gottesdienst an der Laurentiuskapelle und dem Hochfest Mariä Aufnahme in den Himmel ist zu Ende gegangen. Wir sind ganz dankbar für alles, was in dieser Woche erlebt werden konnte!
"[...] seit dem 23. Juli 2021 ist für das Land NRW eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft getreten.
Zudem gilt seit heute (26. Juli 2021) landesweit die Inzidenzstufe 1. Damit greifen weitere Infektionsschutzmaßnahmen insbesondere mit überregionaler Bedeutung – auch in Kreisen und kreisfreien Städten, für die die Inzidenzstufe 0 gilt.
Das heißt für Gottesdienste:
Die einfache Rückverfolgbarkeit ist zu gewährleisten.
Die Gottesdienstbesucher tragen eine medizinische Maske am Platz, [...].
Der Gemeindegesang richtet sich nach der Inzidenzstufe des Kreises. In der Inzidenzstufe 0 kann weiterhin ohne Einschränkungen gesungen werden. In der Inzidenzstufe 1 kann unter folgenden Bedingungen gesungen werden (vgl. § 18 Abs. 4 Nr. 5):
alle Teilnehmenden tragen eine medizinische Maske (nur während des Singens, nicht während des übrigen Gottesdienstes)
[...]
Die Abstandsregeln richten sich nach der Inzidenzstufe des Kreises:
In Kreisen und kreisfreien Städten mit Inzidenzstufe 1 gilt: Der Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten.
In Kreisen und kreisfreien Städten mit Inzidenzstufe 0 gilt: Der Mindestabstand von 1,5 m wird empfohlen."
Mit der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW (CoronaSchVO NRW) und den Gottesdienstregelungen der NRW-Bistümer mit dem Land NRW sind für unsere Gottesdienste viele Lockerungen verbunden.
Trotz dieser Lockerungen ist es uns als Pfarrei St. Peter das größte Anliegen, verantwortungs- und rücksichtsvoll miteinander umzugehen. Daher behalten wir uns vor, nicht alle möglichen und erlaubten Lockerungen mitzutragen und umzusetzen.
Allgemeines
Wir empfehlen allen Gottesdienstmitfeiernden beim Betreten und Verlassen der Kirche und bei anderen Bewegungen im Kirchenraum weiterhin eine Maske zu tragen.
Bitte nehmen Sie zu Beginn ein Gotteslob mit an den Platz.
Inzidenzstufe 0
Die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m wird lediglich empfohlen. Wir empfehlen dies mit Rücksicht auf alle anderen Gottesdienstmitfeiernden ausdrücklich.
Der Gemeindegesang ist erlaubt. Der Mindestabstand von 1,5 m wird ausdrücklich empfohlen.
Wenn im Land NRW die Inzidenzstufe ebenfalls bei 0 liegt, entfällt die Maskenpflicht auch in Innenräumen. Wir empfehlen jedoch weiterhin das Tragen einer Maske.
Die Rückverfolgbarkeit entfällt (§ 8 Abs. 4a).
Inzidenzstufe 1
Der Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten.
Die Maskenpflicht in Innenräumen entfällt, mit Ausnahme beim Gemeindegesang. Wir empfehlen jedoch weiterhin das Tragen einer Maske.
Der Gemeindegesang mit einer medizinischen Maske ist erlaubt.
Die einfache Rückverfolgbarkeit ist zu gewährleisten.
Der Krisenstab: C. Roeger, D. Krumminga, J. Linke, H. Geldmann, M. Steinbrock