Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine benutzerfreundliche Bedienung zu ermöglichen. In diesem Cookie wird lediglich eine anonyme, nicht personenbezogene ID gespeichert. Wenn Sie unsere Website weiter benutzen, nehmen wir an, dass Sie damit einverstanden sind.
Eine spannende und erlebnisreiche Woche mit fünf Tagen ökumenischen Kinderferienspaß im Pfarrgarten St. Peter, dem Gottesdienst an der Laurentiuskapelle und dem Hochfest Mariä Aufnahme in den Himmel ist zu Ende gegangen. Wir sind ganz dankbar für alles, was in dieser Woche erlebt werden konnte!
für Veranstaltungen und Gottesdienste müssen wir die Rückverfolgbarkeit der Teilnehmenden gewährleisten. Ab dem kommenden Wochenende (07./08. August) haben hierfür Sie zwei Möglichkeiten. Nutzen Sie eine davon:
Sie tragen Ihre Kontaktdaten „klassisch“ auf einem bereitliegenden Zettel ein und werfen diesen in das Körbchen. Den Zettel können Sie auch vorab herunterladen (s. unten), zu Hause ausfüllen und nur noch einwerfen.
ODER
Sie nutzen mit Ihrem Smartphone die CHEKKO-App um sich einzuchecken. Die Anleitung und den entsprechenden QR-Code finden Sie auf dem bereitgestellten Blatt. Nach der Veranstaltung bzw. dem Gottesdienst checken Sie sich in der CHEKKO-App bitte wieder aus.
So fand in der Kirche die Jahreshauptversammlung statt, zu der wir am Dienstag 67 Mitglieder begrüßen konnten. Der Gottesdienst stand unter der Überschrift: Wo Visionen fehlen, verkommen die Menschen. Im Anschluss folgten die üblichen Formalien aus den Jahren 2019 und 2020 mit Ehrung langjähriger Mitglieder und Begrüßung der sechs neuen Mitglieder. Das gemeinsame Kaffeetrinken zum Abschluss im Pfarrgarten fand großen Zuspruch. Endlich spürte man wieder Gemeinschaft bei netten Gesprächen untereinander.
"[...] seit dem 23. Juli 2021 ist für das Land NRW eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft getreten.
Zudem gilt seit heute (26. Juli 2021) landesweit die Inzidenzstufe 1. Damit greifen weitere Infektionsschutzmaßnahmen insbesondere mit überregionaler Bedeutung – auch in Kreisen und kreisfreien Städten, für die die Inzidenzstufe 0 gilt.
Das heißt für Gottesdienste:
Die einfache Rückverfolgbarkeit ist zu gewährleisten.
Die Gottesdienstbesucher tragen eine medizinische Maske am Platz, [...].
Der Gemeindegesang richtet sich nach der Inzidenzstufe des Kreises. In der Inzidenzstufe 0 kann weiterhin ohne Einschränkungen gesungen werden. In der Inzidenzstufe 1 kann unter folgenden Bedingungen gesungen werden (vgl. § 18 Abs. 4 Nr. 5):
alle Teilnehmenden tragen eine medizinische Maske (nur während des Singens, nicht während des übrigen Gottesdienstes)
[...]
Die Abstandsregeln richten sich nach der Inzidenzstufe des Kreises:
In Kreisen und kreisfreien Städten mit Inzidenzstufe 1 gilt: Der Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten.
In Kreisen und kreisfreien Städten mit Inzidenzstufe 0 gilt: Der Mindestabstand von 1,5 m wird empfohlen."
Mit der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW (CoronaSchVO NRW) und den Gottesdienstregelungen der NRW-Bistümer mit dem Land NRW sind für unsere Gottesdienste viele Lockerungen verbunden.
Trotz dieser Lockerungen ist es uns als Pfarrei St. Peter das größte Anliegen, verantwortungs- und rücksichtsvoll miteinander umzugehen. Daher behalten wir uns vor, nicht alle möglichen und erlaubten Lockerungen mitzutragen und umzusetzen.
Allgemeines
Wir empfehlen allen Gottesdienstmitfeiernden beim Betreten und Verlassen der Kirche und bei anderen Bewegungen im Kirchenraum weiterhin eine Maske zu tragen.
Bitte nehmen Sie zu Beginn ein Gotteslob mit an den Platz.
Inzidenzstufe 0
Die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m wird lediglich empfohlen. Wir empfehlen dies mit Rücksicht auf alle anderen Gottesdienstmitfeiernden ausdrücklich.
Der Gemeindegesang ist erlaubt. Der Mindestabstand von 1,5 m wird ausdrücklich empfohlen.
Wenn im Land NRW die Inzidenzstufe ebenfalls bei 0 liegt, entfällt die Maskenpflicht auch in Innenräumen. Wir empfehlen jedoch weiterhin das Tragen einer Maske.
Die Rückverfolgbarkeit entfällt (§ 8 Abs. 4a).
Inzidenzstufe 1
Der Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten.
Die Maskenpflicht in Innenräumen entfällt, mit Ausnahme beim Gemeindegesang. Wir empfehlen jedoch weiterhin das Tragen einer Maske.
Der Gemeindegesang mit einer medizinischen Maske ist erlaubt.
Die einfache Rückverfolgbarkeit ist zu gewährleisten.
Der Krisenstab: C. Roeger, D. Krumminga, J. Linke, H. Geldmann, M. Steinbrock
Das Ferienlager grüßt aus dem Harz! Inzwischen haben sich die 40 Kinder und Betreuer gut eingelebt und haben eine tolle Zeit. Dank "Lager-Bubble" und niedriger Inzidenzen fühlt es sich fast wie ein normales Ferienlager an, was alle offensichtlich genießen!