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Rückverfolgbarkeit in unseren Kirchen - „Klassisch“ und digital

Johannes Linke

Liebe Besucher:innen in unseren Kirchen,

für Veranstaltungen und Gottesdienste müssen wir die Rückverfolgbarkeit der Teilnehmenden gewährleisten.
Ab dem kommenden Wochenende (07./08. August) haben hierfür Sie zwei Möglichkeiten. Nutzen Sie eine davon:

  1. Sie tragen Ihre Kontaktdaten „klassisch“ auf einem bereitliegenden Zettel ein und werfen diesen in das Körbchen.
    Den Zettel können Sie auch vorab herunterladen (s. unten), zu Hause ausfüllen und nur noch einwerfen.

ODER

  1. Sie nutzen mit Ihrem Smartphone die CHEKKO-App um sich einzuchecken. Die Anleitung und den entsprechenden QR-Code finden Sie auf dem bereitgestellten Blatt.
    Nach der Veranstaltung bzw. dem Gottesdienst checken Sie sich in der CHEKKO-App bitte wieder aus.

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Corona-Update 26.07.21

Johannes Linke

Generalvikar Klaus Winterkamp informiert:

"[...] seit dem 23. Juli 2021 ist für das Land NRW eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft getreten.

Zudem gilt seit heute (26. Juli 2021) landesweit die Inzidenzstufe 1. Damit greifen weitere Infektionsschutzmaßnahmen insbesondere mit überregionaler Bedeutung – auch in Kreisen und kreisfreien Städten, für die die Inzidenzstufe 0 gilt.

Das heißt für Gottesdienste:

  • Die einfache Rückverfolgbarkeit ist zu gewährleisten. 
  • Die Gottesdienstbesucher tragen eine medizinische Maske am Platz, [...].
  • Der Gemeindegesang richtet sich nach der Inzidenzstufe des Kreises. In der Inzidenzstufe 0 kann weiterhin ohne Einschränkungen gesungen werden. In der Inzidenzstufe 1 kann unter folgenden Bedingungen gesungen werden (vgl. § 18 Abs. 4 Nr. 5):
    • alle Teilnehmenden tragen eine medizinische Maske (nur während des Singens, nicht während des übrigen Gottesdienstes)
    • [...]
  • Die Abstandsregeln richten sich nach der Inzidenzstufe des Kreises:
    • In Kreisen und kreisfreien Städten mit Inzidenzstufe 1 gilt: Der Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten.
    • In Kreisen und kreisfreien Städten mit Inzidenzstufe 0 gilt: Der Mindestabstand von 1,5 m wird empfohlen."

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Gottesdienste: Lockerungen in den Inzidenzstufen 0 und 1

Mit der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW (CoronaSchVO NRW) und den Gottesdienstregelungen der NRW-Bistümer mit dem Land NRW sind für unsere Gottesdienste viele Lockerungen verbunden.

Trotz dieser Lockerungen ist es uns als Pfarrei St. Peter das größte Anliegen, verantwortungs- und rücksichtsvoll miteinander umzugehen. Daher behalten wir uns vor, nicht alle möglichen und erlaubten Lockerungen mitzutragen und umzusetzen.

Allgemeines

Wir empfehlen allen Gottesdienstmitfeiernden beim Betreten und Verlassen der Kirche und bei anderen Bewegungen im Kirchenraum weiterhin eine Maske zu tragen.

Bitte nehmen Sie zu Beginn ein Gotteslob mit an den Platz.

Inzidenzstufe 0

  • Die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m wird lediglich empfohlen. Wir empfehlen dies mit Rücksicht auf alle anderen Gottesdienstmitfeiernden ausdrücklich.
  • Der Gemeindegesang ist erlaubt. Der Mindestabstand von 1,5 m wird ausdrücklich empfohlen.
  • Wenn im Land NRW die Inzidenzstufe ebenfalls bei 0 liegt, entfällt die Maskenpflicht auch in Innenräumen.
    Wir empfehlen jedoch weiterhin das Tragen einer Maske.
  • Die Rückverfolgbarkeit entfällt (§ 8 Abs. 4a).

Inzidenzstufe 1

  • Der Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten.
  • Die Maskenpflicht in Innenräumen entfällt, mit Ausnahme beim Gemeindegesang.
    Wir empfehlen jedoch weiterhin das Tragen einer Maske.
  • Der Gemeindegesang mit einer medizinischen Maske ist erlaubt.
  • Die einfache Rückverfolgbarkeit ist zu gewährleisten.

 

Der Krisenstab: C. Roeger, D. Krumminga, J. Linke, H. Geldmann, M. Steinbrock

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Feriengruß 2021

Johannes Linke

Liebe Gemeinde,

endlich Ferien.

Nicht wenige Menschen haben mir in den letzten Tagen erzählt, wie sehr sie sich auf den Urlaub freuten und wie wichtig es ihnen gerade in diesen Zeiten ist, mal wegzukommen.

Glücklicherweise ermöglicht die derzeitige Coronasituation einiges an Freiheit.

Und vielleicht führt Sie Ihr Urlaub an die Nordsee und Sie haben Lust  die ‚Kirche am Meer‘ in Schillig zu besuchen und auch die Orgel aus Ludgerus mal wiederzusehen.

Das Äußere des Gebäudes ist erdfarben dunkel, der Eingang scheint etwas versteckt zu sein. Im Innern der Kirche ist der Himmel offen, der Blick frei für das Licht oben. Die Dachkonstruktion erinnert an eine Welle und das einfallende Licht wird auf die Innenwände wellenartig übertragen.

Ich finde diese Kirche ist ein wunderbares Bild für unser Leben. Manchmal erscheint etwas dunkel, aber dann wartet das Licht auf uns. Die Wellen laden zum Träumen ein, es kann gut tun,  einfach am Strand zu stehen und das Meer auf sich wirken zu lassen und diese Weite in sich aufzunehmen.

Im Namen des Seelsorgeteams wünsche ich Ihnen eine schöne Sommerzeit, in der Sie viel Licht tanken können und Sie eine Weite spüren können, die gut tut.

Ihr Carsten Roeger, Pfr.

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