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Corona-Update 20.08.21 - Gottesdienste in Innenräumen

Johannes Linke

Mit der neuen CoronaSchVO NRW gibt es auch Änderungen für unsere Gottesdienste.

Diese Regelungen gelten für Gottesdienste in geschlossenen Räumen:

  • Der Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten, ausgenommen Wohn- und Lebensgemeinschaften.
  • Eine medizinische Maske ist zu tragen.
  • Am Sitzplatz kann die Maske abgelegt werden, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.
  • Beim Gemeindegesang ist eine medizinische Maske zu tragen.
  • Eine Rückverfolgbarkeit ist aktuell nicht vorgesehen.

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Informationsabend für die Erstkommunion 2022

Wir laden zum Informationsabend für die Erstkommunion 2022 in die St. Peter -Kirche ein. Damit wir die Abstands- und Hygieneregeln einhalten können, bieten wir zwei Elternabende an. Für die Nachnamen A bis K findet der Elternabend am Mittwoch, den 01.September 2021 um 20:00 Uhr statt. Für die Nachnamen L bis Z ist der Elternabend am Donnerstag, den 02.September 2021 um 20:00 Uhr. Sollten Sie an dem Termin verhindert sein, können Sie gerne an dem anderen Termin kommen. Wir informieren auf dem Elternabend über den Ablauf der Erstkommunionvorbereitung und über das Anmeldeverfahren. Eingeladen sind alle interessierten Eltern, deren Kinder bis zum 30.09.2013 geboren sind oder die 3. Klasse besuchen. Die Erstkommunionfeiern werden im Mai 2022 sein. Für Rückfragen steht Frau Bischof (Tel.: 02309/970512) oder Herr Roeger (02309/970511) zur Verfügung.

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Ferienspaß, Gottesdienst an der Laurentiuskapelle und Mariä Aufnahme in den Himmel

Eine spannende und erlebnisreiche Woche mit fünf Tagen ökumenischen Kinderferienspaß im Pfarrgarten St. Peter, dem Gottesdienst an der Laurentiuskapelle und dem Hochfest Mariä Aufnahme in den Himmel ist zu Ende gegangen. Wir sind ganz dankbar für alles, was in dieser Woche erlebt werden konnte!

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Rückverfolgbarkeit in unseren Kirchen - „Klassisch“ und digital

Johannes Linke

Liebe Besucher:innen in unseren Kirchen,

für Veranstaltungen und Gottesdienste müssen wir die Rückverfolgbarkeit der Teilnehmenden gewährleisten.
Ab dem kommenden Wochenende (07./08. August) haben hierfür Sie zwei Möglichkeiten. Nutzen Sie eine davon:

  1. Sie tragen Ihre Kontaktdaten „klassisch“ auf einem bereitliegenden Zettel ein und werfen diesen in das Körbchen.
    Den Zettel können Sie auch vorab herunterladen (s. unten), zu Hause ausfüllen und nur noch einwerfen.

ODER

  1. Sie nutzen mit Ihrem Smartphone die CHEKKO-App um sich einzuchecken. Die Anleitung und den entsprechenden QR-Code finden Sie auf dem bereitgestellten Blatt.
    Nach der Veranstaltung bzw. dem Gottesdienst checken Sie sich in der CHEKKO-App bitte wieder aus.

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Corona-Update 26.07.21

Johannes Linke

Generalvikar Klaus Winterkamp informiert:

"[...] seit dem 23. Juli 2021 ist für das Land NRW eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft getreten.

Zudem gilt seit heute (26. Juli 2021) landesweit die Inzidenzstufe 1. Damit greifen weitere Infektionsschutzmaßnahmen insbesondere mit überregionaler Bedeutung – auch in Kreisen und kreisfreien Städten, für die die Inzidenzstufe 0 gilt.

Das heißt für Gottesdienste:

  • Die einfache Rückverfolgbarkeit ist zu gewährleisten. 
  • Die Gottesdienstbesucher tragen eine medizinische Maske am Platz, [...].
  • Der Gemeindegesang richtet sich nach der Inzidenzstufe des Kreises. In der Inzidenzstufe 0 kann weiterhin ohne Einschränkungen gesungen werden. In der Inzidenzstufe 1 kann unter folgenden Bedingungen gesungen werden (vgl. § 18 Abs. 4 Nr. 5):
    • alle Teilnehmenden tragen eine medizinische Maske (nur während des Singens, nicht während des übrigen Gottesdienstes)
    • [...]
  • Die Abstandsregeln richten sich nach der Inzidenzstufe des Kreises:
    • In Kreisen und kreisfreien Städten mit Inzidenzstufe 1 gilt: Der Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten.
    • In Kreisen und kreisfreien Städten mit Inzidenzstufe 0 gilt: Der Mindestabstand von 1,5 m wird empfohlen."

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