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Julia Pehle-Mager

Corona-Regeln in St. Peter Advent 2022 und Rückblick

Immer wieder wird das Büro und das Seelsorgeteam nach den aktuell geltenden Corona-Regeln gefragt. Der Generalvikar hat den Pfarreien die Verantwortung dafür weitgehend übertragen. Im Seelsorgeteam haben wir uns dazu entschlossen, im Wesentlichen die Gottesdienste wie vor Beginn der Corona-Epidemie zu feiern, mit ein paar Ausnahmen. Die Messdiener:innen mit den Evangelienleuchter stehen etwas vom Ambo entfernt, auf gemeinsame Kelchkommunion wird verzichtet, die Kommunionspendenden desinfizieren sich die Hände vor dem Austeilen der Kommunion und tragen während der Kommunionspendung eine Maske. Mundkommunionen können erst nach der regulären Kommunionspendung stattfinden.

Alles andere ist in die Eigenverantwortung der Mitfeiernden im Gottesdienst gelegt.

In den Pfarrheimen gibt es keine Einschränkungen. Positiv fällt uns auf, dass Menschen, die leicht erkältet sind, oft auch eine Maske tragen.

Ganz anderes sah die Situation im vergangenen Jahr und auch noch Anfang dieses Jahres aus.

Es fanden im Innenbereich kaum Treffen und Veranstaltungen statt. Gottesdienste konnten unter bestimmten Bedingungen gefeiert und besucht werden. Da es uns als Pfarrei wichtig war, unsere Pfarrheime schrittweise wieder zu öffnen und gleichzeitig ein Gefühl der Sicherheit zu vermitteln, hat der Kirchenvorstand am 24.1.2022 beschlossen:

Aufgrund der aktuellen Corona-Lage soll ein Aushang an den Pfarrheimen ausgehängt werden mit dem Beschluss: Der Kirchenvorstand hat aufgrund der Corona-Situation beschlossen, dass in allen Häusern der Gemeinde St. Peter Waltrop die 2 G-Regel mit Maskenpflicht ab 18 Jahre gilt. Ungeimpften ist das Betreten der Gebäude nicht gestattet. Wir bitten dies bei allen Veranstaltungen zu beachten.

Im Zusammenhang mit unserer Adventsaktion erreicht uns jetzt der Vorwurf, dass der Liturgieausschuss die bei der Ankündigung verwendete Formulierung/Aufforderung: ‚Kein Mensch steht im Abseits‘ selber nicht gelebt habe und es vorgekommen sei, dass jemand hätte draußen in Eiseskälte verharren müssen. Dazu möchte der Liturgieausschuss klarstellen, dass in der Einladung zu der betreffenden Sitzung unter Beachtung des Beschlusses des Kirchenvorstands stand: „Hallo zusammen, am Montag, 7.2. um 17.30 Uhr, trifft sich der Liturgieausschuss im Pfarrheim St. Ludgerus am Turm. Bitte beachten, laut Beschluss des Kirchenvorstandes, dürfen nur noch geimpfte Personen ins Pfarrheim!! Ungeimpften ist der Zutritt nicht gestattet.“ (Email 5.2.2022).

Somit waren alle Beteiligten über die aktuellen Bedingungen informiert. Von daher war es nicht angebracht, trotz dieses Hinweises auf die in den Pfarrheimen geltenden Corona-Regeln energisch Eingang zu verlangen, wenn die damals geltenden Corona-Bedingungen nicht erfüllt wurden.

 

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