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Corona-Update 20.08.21 - Gottesdienste in Innenräumen
Mit der neuen CoronaSchVO NRW gibt es auch Änderungen für unsere Gottesdienste.
Diese Regelungen gelten für Gottesdienste in geschlossenen Räumen:
- Der Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten, ausgenommen Wohn- und Lebensgemeinschaften.
- Eine medizinische Maske ist zu tragen.
- Am Sitzplatz kann die Maske abgelegt werden, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.
- Beim Gemeindegesang ist eine medizinische Maske zu tragen.
- Eine Rückverfolgbarkeit ist aktuell nicht vorgesehen.