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Johannes Linke

Corona-Update 20.08.21 - Gottesdienste in Innenräumen

Mit der neuen CoronaSchVO NRW gibt es auch Änderungen für unsere Gottesdienste.

Diese Regelungen gelten für Gottesdienste in geschlossenen Räumen:

  • Der Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten, ausgenommen Wohn- und Lebensgemeinschaften.
  • Eine medizinische Maske ist zu tragen.
  • Am Sitzplatz kann die Maske abgelegt werden, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.
  • Beim Gemeindegesang ist eine medizinische Maske zu tragen.
  • Eine Rückverfolgbarkeit ist aktuell nicht vorgesehen.

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