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Johannes Linke

Corona-Update 26.07.21

Generalvikar Klaus Winterkamp informiert:

"[...] seit dem 23. Juli 2021 ist für das Land NRW eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft getreten.

Zudem gilt seit heute (26. Juli 2021) landesweit die Inzidenzstufe 1. Damit greifen weitere Infektionsschutzmaßnahmen insbesondere mit überregionaler Bedeutung – auch in Kreisen und kreisfreien Städten, für die die Inzidenzstufe 0 gilt.

Das heißt für Gottesdienste:

  • Die einfache Rückverfolgbarkeit ist zu gewährleisten. 
  • Die Gottesdienstbesucher tragen eine medizinische Maske am Platz, [...].
  • Der Gemeindegesang richtet sich nach der Inzidenzstufe des Kreises. In der Inzidenzstufe 0 kann weiterhin ohne Einschränkungen gesungen werden. In der Inzidenzstufe 1 kann unter folgenden Bedingungen gesungen werden (vgl. § 18 Abs. 4 Nr. 5):
    • alle Teilnehmenden tragen eine medizinische Maske (nur während des Singens, nicht während des übrigen Gottesdienstes)
    • [...]
  • Die Abstandsregeln richten sich nach der Inzidenzstufe des Kreises:
    • In Kreisen und kreisfreien Städten mit Inzidenzstufe 1 gilt: Der Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten.
    • In Kreisen und kreisfreien Städten mit Inzidenzstufe 0 gilt: Der Mindestabstand von 1,5 m wird empfohlen."

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