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Johannes Linke

Corona-Update 4. Juni

Korrektur zum Abstand bei Freiluftgottesdiensten:

Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp korrigiert: "Selbstverständlich muss der Mindestabstand von zwei Metern bei Gemeindegesang unter freiem Himmel zwischen Singenden nicht eingehalten werden, wenn die Singenden Angehörige eines Hausstandes oder einer Wohn- und Lebensgemeinschaft sind."

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