Nachricht lesen
Corona-Update 4. Juni
Korrektur zum Abstand bei Freiluftgottesdiensten:
Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp korrigiert: "Selbstverständlich muss der Mindestabstand von zwei Metern bei Gemeindegesang unter freiem Himmel zwischen Singenden nicht eingehalten werden, wenn die Singenden Angehörige eines Hausstandes oder einer Wohn- und Lebensgemeinschaft sind."