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Gottesdienste: Lockerungen in den Inzidenzstufen 0 und 1

Regelungen für Gottesdienste (in geschlossenen Räumen) in der Kath. Pfarrei St. Peter Waltrop

Mit der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW (CoronaSchVO NRW) und den Gottesdienstregelungen der NRW-Bistümer mit dem Land NRW sind für unsere Gottesdienste viele Lockerungen verbunden.

Trotz dieser Lockerungen ist es uns als Pfarrei St. Peter das größte Anliegen, verantwortungs- und rücksichtsvoll miteinander umzugehen. Daher behalten wir uns vor, nicht alle möglichen und erlaubten Lockerungen mitzutragen und umzusetzen.

Allgemeines

Wir empfehlen allen Gottesdienstmitfeiernden beim Betreten und Verlassen der Kirche und bei anderen Bewegungen im Kirchenraum weiterhin eine Maske zu tragen.

Bitte nehmen Sie zu Beginn ein Gotteslob mit an den Platz.

Inzidenzstufe 0

  • Die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m wird lediglich empfohlen. Wir empfehlen dies mit Rücksicht auf alle anderen Gottesdienstmitfeiernden ausdrücklich.
  • Der Gemeindegesang ist erlaubt. Der Mindestabstand von 1,5 m wird ausdrücklich empfohlen.
  • Wenn im Land NRW die Inzidenzstufe ebenfalls bei 0 liegt, entfällt die Maskenpflicht auch in Innenräumen.
    Wir empfehlen jedoch weiterhin das Tragen einer Maske.
  • Die Rückverfolgbarkeit entfällt (§ 8 Abs. 4a).

Inzidenzstufe 1

  • Der Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten.
  • Die Maskenpflicht in Innenräumen entfällt, mit Ausnahme beim Gemeindegesang.
    Wir empfehlen jedoch weiterhin das Tragen einer Maske.
  • Der Gemeindegesang mit einer medizinischen Maske ist erlaubt.
  • Die einfache Rückverfolgbarkeit ist zu gewährleisten.

 

Der Krisenstab: C. Roeger, D. Krumminga, J. Linke, H. Geldmann, M. Steinbrock

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