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Haushaltsplan Kindertagesstätten  

 

Der Haushaltsplan der Kindertagesstätten ist gem. § 4 Abs. 2 HKO für den Zeitraum vom 01.08.2022 – 31.07.2023 vom Kirchenvorstand beschlossen und genehmigt und liegt zur Einsicht vom 07.11. - 20.11.2022 im Pfarrbüro aus.

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