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Johannes Linke

Maskenpflicht im Gottesdienst

Mit der neuen CoronaSchVO NRW gilt ab heute auch in Gottesdiensten für Mitfeiernde am Platz eine Maskenpflicht, ab einer Inzidenz von 35.
Ausnahmen gelten für Zelebranten, liturgische Dienste, Lektoren und Vorsänger (analog des § 15a Absatz 3 Nr. 3).
Aktuell sind der Kreis Recklinghausen und damit die Stadt Waltrop davon betroffen.

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