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Johannes Linke

St. Ludgerus - Angelusläuten von 7:00 auf 7:30 Uhr verlegt

Diese Entscheidung wurde getroffen, um Rücksicht auf die Anliegen der Anwohner zu nehmen und gleichzeitig die traditionelle Praxis des Kirchengeläuts aufrechtzuerhalten. Zusätzlich soll an allen katholischen Kirchtürmen der Angelus zur gleichen Zeit geläutet werden.

Das Angelusläuten, ein liturgisches Läuten, ist eine jahrhundertealte Tradition in der christlichen Kirche. Es erinnert die Gläubigen an das Gebet des Engels des Herrn und wird in der Regel dreimal täglich durchgeführt: morgens, mittags und abends. Dieses Ritual hat eine tief verwurzelte Bedeutung für die religiöse Gemeinschaft und stellt eine wichtige Komponente des kirchlichen Lebens dar.

Die Tradition des Kirchengeläuts ist in Deutschland durch die Religionsfreiheit geschützt, die im Grundgesetz verankert ist. Artikel 4 des Grundgesetzes garantiert die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses. Darunter fällt auch das Recht, religiöse Bräuche wie das Läuten der Kirchenglocken zu praktizieren.

Der Kirchenvorstand musste also eine Balance finden zwischen dem Respektieren der Anwohnerbeschwerden und der Bewahrung einer wichtigen religiösen Tradition. Mit der Verlegung des Angelusläutens auf 7:30 Uhr wird versucht, den Bedürfnissen beider Seiten gerecht zu werden, ohne das liturgische Läuten vollständig zu unterbrechen.

Wie an den Kirchen St. Peter und St. Marien erklingt nun auch in St. Ludgerus täglich um 7:30 Uhr, 12 Uhr und 18 Uhr das Angelusläuten.

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