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Johannes Linke

Weitere Lockerungen - Rückverfolgbarkeit

Liebe Gemeinde,

unser Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp teilte uns mit, dass das Land NRW eine aktualisierte Coronaschutzverordnung herausgegeben hat. Die seitens des Landes angekündigten Lockerungen sind für uns als Kirchen­gemeinde allerdings mit zusätzlichen Auflagen verbunden. Hierbei geht es insbesondere um die sogenannte „Rückverfolgbarkeit“. Dazu gibt es einen eigenen Paragraphen in der Coronaschutzverordnung.

Diese „Rückverfolgbarkeit“ schreibt die Coronaschutzverordnung zum einen für Gottesdienste vor. Wir als Kirchengemeinde sind damit auch für die Gottesdienste verpflichtet, diese „Rückverfolgbarkeit“ der Mitfeiernden sicherzustellen. Die Auflage zur „Rückverfolgbarkeit“ gilt nicht für Freiluftgottesdienste. Sie gilt ebenso wenig für Beerdigungen, die im Freien stattfinden. Für Beerdigungen sowie Trauergottesdienste und sonstige Trauerfeiern, die in geschlossenen Räumen – also in der Kirche oder Trauerhalle – durchgeführt werden, ist die „Rückverfolgbarkeit“ sicherzustellen.

Auch für Taufen und Firmungen, Vespern, Andachten, etc. ist eine „Rückverfolgbarkeit“ zu gewährleisten. 

Des Weiteren ist bei Trauungen neben der sicherzustellenden „Rückverfolgbarkeit“ zumindest darauf hinzuweisen, dass es vor der Kirche nicht zu Versammlungen rund um den Trauungsgottesdienst kommen sollte.

Da die Datenschützer das Führen von Listen als nicht unkritisch sehen und zudem verbindlich auch Adresse und Telefonnummer zu dokumentieren sind, schlägt der  Generalvikar vor, dass auf den vorgesehenen Plätzen in der Kirche ‚Postkarten‘ liegen, die jeder Besucher ausfüllt (Kugelschreiber liegen bereit)  und am Ende des Gottesdienstes in ein dafür vorgesehenes Gefäß (samt Kugelschreiber) wirft. Der Sakristan packt – ohne diese zu lesen – alle Postkarten nach dem Gottesdienst in einen Briefumschlag und versieht ihn mit dem Datum und desinfiziert die Kugelschreiber für den erneuten Gebrauch. Dieser verschlossene Briefumschlag wird 4 Wochen im Tresor des Pfarrbüros aufbewahrt und dann im Aktenschredder vernichtet.

Wir bitten Sie herzlich, dieses Verfahren zu unterstützen. Wir freuen uns darüber, dass Gottesdienste wieder möglich sind und es liegt in unser aller Interesse, eine zweite Welle zu verhindern.

Wir werden zudem ‚Postkarten‘ in der Kirche, im Pfarrheim und Pfarrbüro auslegen, so dass Sie sich bevorraten können und diese schon zuhause ausfüllen können und nur noch einwerfen müssen. Sie können die ‚Postkarten‘ auch von der Homepage herunter­laden.

Um in allen Situationen den nötigen Abstand einhalten zu können, bleibt die Anzahl der Gottesdienstbesucher weiterhin beschränkt. 55 Personen können in St. Peter den Gottesdienst mitfeiern, 45 Menschen in St. Marien und 19 Personen im Pfarrheim in St. Ludgerus. Paare und Familien mit einem Kind zählen in den beiden Kirchen dabei als eine Person, Familien mit mehr Kindern als 2 Personen. Wir bitten Sie um Verständnis, wenn es vorkommen sollte, dass die Höchstanzahl erreicht ist und Sie an dem Gottesdienst nicht teilnehmen können.

Die Körbe für die Kollekte werden nicht durch die Reihe gereicht, sondern an den beiden Ausgängen aufgestellt.

Zudem ist es nun auch wieder möglich, dass sich neben den Gremien weitere Gruppen in den Pfarrheimentreffen können. Aufgrund der Corona-Epidemie gibt es ein paar Auflagen:

Das Handeln der Gruppen richtet sich nach den jeweils gültigen staatlichen Regeln und Hygienevorschriften.Die Abstandsgebote sind einzuhalten. Bitte desinfizieren Sie sich beim Betreten des Pfarrheims die Hände. Eine gute Lüftung der Räume ist notwendig.

Da auch hier die Rückverfolgbarkeit garantiert sein muss, liegen wie in der Kirche ‚Postkarten‘ aus, die bitte ausgefüllt werden, in den bereitgelegten Briefumschlag gelegt werden, auf dem das Datum, die Uhrzeit und der Raum vermerkt sind und in den Briefkasten des Pfarrbüros geworfen werden. Diese werden auch nach 4 Wochen vernichtet, denn wir hoffen natürlich, dass bei uns nichts passiert.

Dazu trägt auch bei, dass wir auf offene Speisen, Buffet, Grillen, Küchennutzung u. ä. leider verzichten müssen.Gegen den Durst und bei evtl. vorhersehbarem Hunger/Appetit bringt bitte jeder sein eigenes Getränk und Essen mit. Findet eine Veranstaltung unter der Verantwortung eines Hauptamtlichen statt, gelten gegebenenfalls andere Regeln.

Um dem Virus keine Chance zu geben, desinfizieren Sie bitte vor und nach Veranstaltungen die benutzten Tische. Die nötigen Mittel stehen bereit.

Es gibt Höchstgrenzen für die Personenzahl in den jeweiligen Räumen, die angeschlagen sind und im Vorhinein im Pfarrbüro bzw. auf der Homepage erfragt werden können. Zudem befindet sich auf der letzten Seite die entsprechende Aufstellung (s. Anlage 1).

Ich hoffe, dass sich die Besucher des Pfarrheimes trotz der Einschränkungen wohl und sicher fühlen. Nur dem Virus soll unsere Gastfreundlichkeit verwehrt werden.

Bleiben Sie gesund und von Gott behütet!

Ihr Carsten Roeger, Pfarrer

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